Erklärung zur Unternehmensführung1

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 1, 315d HGB

Vorstand und Aufsichtsrat der Greiffenberger AG berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB im Einklang mit dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) über die Corporate Governance der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023.

Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat führen die Greiffenberger AG mit dem Ziel einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wertschöpfung unter angemessener Berücksichtigung ökologischer und sozialer Ziele. Die Interessen der Aktionäre, Mitarbeiter und aller anderen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen sollen im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft berücksichtigt werden. Auch zu diesem Zweck wird die Corporate Governance innerhalb des Greiffenberger-Konzerns ständig weiterentwickelt.

Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie Weiterentwicklungen und Änderungen der Corporate Governance innerhalb des Greiffenberger-Konzerns erfolgen stets vor allem mit dem Ziel, die Anforderungen an eine gute Corporate Governance mit der speziellen Unternehmensstruktur einer sehr schlank aufgestellten Holdinggesellschaft, der mittelständischen Unternehmensgröße der Konzernunternehmen sowie den Anforderungen aller Stakeholder in Einklang zu halten und diese Aspekte jeweils ausgewogen zu berücksichtigen.

Die Entsprechenserklärung der Greiffenberger AG gemäß § 161 AktG ist in ihrer zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung zur Unternehmensführung aktuellen Fassung mit Datum vom 18. März 2024 hier hinterlegt.

Entsprechenserklärungen früheren Datums sowie etwaige nach dem Zeitpunkt dieser Erklärung zur Unternehmensführung abgegebene Erklärungen gemäß § 161 AktG sind hier hinterlegt.

Organe der Gesellschaft

Die Greiffenberger AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Greiffenberger AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng, vertrauensvoll und konstruktiv zusammen.

Der Vorstand und seine Arbeitsweise

Der Vorstand führt die Geschäfte der Greiffenberger AG im Einklang mit der Geschäftsordnung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Der Vorstand ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Interessenskonflikte sind im Jahr 2023 im Vorstand nicht aufgetreten.

Der Vorstand besteht aktuell aus Herrn Gernot Egretzberger. Herrn Gernot Egretzberger ist gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer der einzigen unmittelbaren Tochtergesellschaft, der J.N. Eberle & Cie. GmbH. Angesichts der Größe der Greiffenberger AG und der J.N. Eberle & Cie. GmbH ist derzeit vom Aufsichtsrat nicht beabsichtigt, einen weiteren Vorstand zu bestellen.

Nähere Regelungen für die Arbeitsweise des Vorstands, die Berichterstattung an den
Aufsichtsrat und die Information des Aufsichtsrats sowie einen Katalog
zustimmungspflichtiger Geschäfte enthält die vom Aufsichtsrat der Greiffenberger AG
erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand.

Diversitätskonzept, Zielgrößen und langfristige Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG hat die gesetzlich geforderte Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand auf 0 % und die Frist für die Zielerreichung auf fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Die Besetzung des Vorstands während des Geschäftsjahres 2023 wie auch während der ersten Monate des Geschäftsjahres 2024 entspricht dieser Zielgröße. Mit dieser im Jahr 2022 durch den Aufsichtsrat bestätigten Zielgröße soll die Beteiligung von Frauen im Vorstand der Greiffenberger AG explizit nicht ausgeschlossen werden, es soll jedoch auch weiterhin unter Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Zusammensetzung des Vorstands jederzeit die größtmögliche Flexibilität zum Wohle der Gesellschaft gewährleistet bleiben. Aus demselben Grund wird im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs der Greiffenberger AG auch kein Diversitätskonzept in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt. Aufgrund der Struktur des Greiffenberger-Konzerns, in dem die Greiffenberger AG als schlank organisierte Konzernobergesellschaft mit bisher neben dem Vorstand nur einem weiteren Mitarbeiter agiert, erübrigt sich die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie von Fristen zu ihrer Erreichung. Entsprechend wird in der Erklärung zur Unternehmensführung auch auf eine Berichterstattung über das Erreichen dieser Zielgrößen verzichtet.

Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung im Vorstand. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG tauscht sich zu diesem Zweck mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor Ablauf der Amtszeit mit dem Vorstand über dessen Bereitschaft zu einer etwaigen Fortführung seines Mandats aus. Der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG prüft außerdem fortlaufend, ob der Vorstand bestmöglich besetzt ist.

Als grundlegende Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten hat der Aufsichtsrat folgende herausgearbeitet: Bei der Sichtung von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition stellen deren fachliche Persönlichkeit, Qualifikation, überzeugende Führungsqualitäten, bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über die Branche aus Sicht des Aufsichtsrats die grundlegenden Eignungskriterien dar. Der Aufsichtsrat steht hierbei im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und beobachtet Führungskräfte und deren Entwicklung im Greiffenberger-Konzern mit Blick auf ihre Eignung als potentielle Kandidaten für die Neubesetzung von Vorstandspositionen. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten werden entsprechend gefördert. Zudem beobachtet der Aufsichtsrat selbst den Markt im Hinblick auf mögliche externe Kandidatinnen und Kandidaten. Bei der konkreten Besetzung von Vorstandspositionen soll nach Möglichkeit auch das Know-how eines externen Personalberaters einbezogen werden.

Bei der Besetzung von Führungspositionen in den Konzernunternehmen der Greiffenberger AG entscheiden der Vorstand und die jeweiligen Geschäftsleitungen unter Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nach fachlicher Qualifikation und Eignung einschließlich einer zweckmäßigen Internationalität, Beteiligung von Frauen und Vielfalt (Diversity).

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG werden operativ weitgehend selbständig durch eigene Geschäftsleitungsorgane geführt. Die Geschäftsführer der Konzernunternehmen tragen die volle operative Ergebnisverantwortung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, wobei Personenidentität zwischen dem Vorstand der Greiffenberger AG und der Geschäftsführung der J.N. Eberle & Cie. GmbH, der einzigen unmittelbaren Tochtergesellschaft der Greiffenberger AG und Obergesellschaft des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl, besteht. Unterstützung durch die Greiffenberger AG erfahren die Geschäftsführer der Konzernunternehmen u.a. in den Bereichen Finanzen, Controlling, Rechnungswesen, Compliance, Recht und Steuern. Die Unternehmensstrategie, die Finanz- und Investitionsplanung und sämtliche weiteren Entscheidungen von grundlegender Bedeutung werden gemeinsam von den Geschäftsführern der Konzernunternehmen und dem Vorstand der Greiffenberger AG entwickelt und umgesetzt. Der Vorstand der Greiffenberger AG legt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Gesamtstrategie für den Greiffenberger-Konzern und jene der Konzernunternehmen fest und steuert die konzernübergreifenden Aktivitäten wie Controlling, Recht, Steuern, Finanzierungsfragen und Kapitalmarkt-Listing. Er sorgt auch für ein angemessenes Risikomanagement, Risiko-Controlling sowie Compliance-Management im Unternehmen, welche auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele berücksichtigen.

Vorstandsvergütung

Ausführliche Informationen zu dem durch die ordentliche Hauptversammlung 2021 gebilligten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Greiffenberger AG nach § 87a AktG finden Sie hier.

Die Vereinbarung der Vergütung des einzigen Mitglieds des Vorstands, Herrn Gernot Egretzberger, basiert auf diesem Vergütungssystem. Der Dienstvertrag des bis 31. August 2022 amtierenden Vorstands, Herrn Martin Döring, wurde dagegen vor Beschlussfassung und Billigung des aktuellen Vergütungssystems abgeschlossen und weicht daher von diesem ab.

Die Vergütungsberichte der Greiffenberger AG gemäß § 162 AktG nebst Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG finden Sie hier. An dieser Stelle wird nach der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auch der Vergütungsbericht der Greiffenberger AG für das Geschäftsjahr 2023 nebst des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat und seine Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er ist verantwortlich für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und die Festlegung der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für die Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen einschließlich der Bestellung von Geschäftsführern eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen – wie beispielsweise die Festlegung der Jahresplanung, größere Akquisitionen und Desinvestitionen – bedarf der Vorstand nach der Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen einschließlich des Risikomanagements und des Compliance-Managements. Der Aufsichtsrat stellt seinerseits über definierte Informations und Berichtspflichten des Vorstands sicher, dass er angemessen informiert wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht darüber hinaus zwischen den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand regelmäßig in Kontakt, um mit ihm unter anderem Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements und der Compliance der Greiffenberger
Gruppe zu beraten. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche
Aufsichtsratssitzung einberufen.

Der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG ist aus drei Mitgliedern zu bilden, die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre allesamt von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt satzungsgemäß fünf Jahre.

Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern als Vertreter der Aktionäre wird jeweils auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, fachlichen Erfahrungen und die notwendige zeitliche Verfügbarkeit geachtet, ebenso wie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity) und eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder. Diese Eigenschaften werden gegenüber Einzelkriterien, wie z.B. dem Alter, dem Geschlecht oder der Nationalität eines jeden Aufsichtsratsmitglieds als zwingend vorrangig angesehen. Der Aufsichtsrat hat deshalb die gesetzlich geforderte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat weiterhin auf 0 % und die Frist für die Zielerreichung auf fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats während des Geschäftsjahres 2023 wie auch während der ersten Monate des Geschäftsjahres 2024 entspricht dieser Zielgröße. Mit dieser Zielgröße soll die Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat der Greiffenberger AG explizit nicht ausgeschlossen werden. Es soll jedoch auch weiterhin bei einer jeden Wahl zum Aufsichtsrat die größtmögliche Flexibilität zum Wohle der Gesellschaft gewährleistet bleiben, weshalb eine über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehende Benennung von konkreten Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ebenso wenig erfolgt wie die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Vielmehr soll unter Berücksichtigung von Qualifikationen und fachlicher Eignung und unter Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie der jeweils aktuellen Unternehmenssituation bei einer jeden Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die größtmögliche Flexibilität zum Wohle der Gesellschaft gewährleistet bleiben.

Aktuell besteht der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG aus den Herren Stefan Greiffenberger, Vorsitzender des Aufsichtsrats und seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats, Dirk Liedtke, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und seit 2021 Mitglied des Aufsichtsrats sowie Dr. Antonio Fernández, seit 2021 Mitglied des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden zuletzt von der ordentlichen Hauptversammlung 2022 für fünf Jahre gewählt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Wahlen zum Aufsichtsrat hierbei als Einzelwahl durchgeführt.

Alle amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie auf dem Gebiet Abschlussprüfung jeweils im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG (einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung). Herr Stefan Greiffenberger hat aufgrund seiner einschlägigen Ausbildung und der langjährigen Tätigkeit als Alleinvorstand der Greiffenberger AG fundierte Kenntnisse in vorgenannten Gebieten vorzuweisen. Er verfügt darüber hinaus über Expertise zu den für die Gesellschaften des Greiffenberger-Konzerns bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Herr Dirk Liedtke verfügt aufgrund seines einschlägigen Studiums und seiner langjährigen Berufserfahrung in Führungspositionen in den Bereichen M&A und Akquisitionsfinanzierung, unter anderem als Geschäftsführer für Corporate Finance, ebenfalls über hinreichende Kenntnisse auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Herr Dr. Antonio Fernández bringt ebenso infolge seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender entsprechenden Sachverstand in den Aufsichtsrat ein. Darüber hinaus sind alle amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Der Aufsichtsrat verfügt über eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, zu deren Vorstand oder zum kontrollierenden Aktionär stehen. Im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird dabei im aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrat die Eigentümerstruktur berücksichtigt. Die Greiffenberger Holding GmbH als Großaktionär wird durch Herrn Stefan Greiffenberger als Vorsitzender des Aufsichtsrats repräsentiert. Herr Dirk Liedtke und Herr Dr. Antonio Fernández erfüllen die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern jeweils vollständig.

Der Aufsichtsrat hat – mit Ausnahme des Prüfungsausschusses gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG – aufgrund seiner Größe keine Ausschüsse gebildet. Alle Aufgaben und Entscheidungen werden durch den Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen und getroffen.

Der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG überprüft sich regelmäßig im Rahmen der Selbstbeurteilung, insbesondere inwieweit die ihm übertragenen Aufgaben wirksam wahrgenommen werden und ob Verbesserungsmöglichkeiten für die zukünftige Arbeitsweise des Aufsichtsrats bestehen. Infolge des Verzichts auf die Bildung von Ausschüssen, die nicht mit dem Gesamtaufsichtsrat identisch sind, ist diese Evaluierung auf den Gesamtaufsichtsrat begrenzt. Die Selbstbeurteilung erfolgt in Form einer offenen Erörterung im Aufsichtsrat unter Verwendung eines umfangreichen Kriterienkatalogs, wobei alle Aufsichtsratsmitglieder zur kritischen Hinterfragung angehalten sind. Der Aufsichtsrat lässt sich die Möglichkeit der Hinzuziehung eines externen Beraters für die Zukunft ausdrücklich offen.

Den letzten Vergütungsbeschluss nach § 113 Abs. 3 AktG von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 betreffend das Vergütungssystem des Aufsichtsrats finden Sie hier.

Interessenkonflikte

Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der Greiffenberger AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenskonflikte auf, die dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich offen zu legen wären. Der Alleinvorstand Gernot Egretzberger übte keine Nebentätigkeiten aus, insbesondere keine Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden Gesellschaften. Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats übten im Geschäftsjahr 2023 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2024 neben den in ihren Lebensläufen auf der Internetseite der Greiffenberger AG offengelegten Tätigkeiten keine Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden börsennotierten Aktiengesellschaften aus oder waren in vergleichbaren Aufsichtsgremien tätig.

Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden nicht.

Unternehmensführungspraktiken

Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist sowohl für die Greiffenberger AG als auch für ihre Konzernunternehmen ein tragendes Element der unternehmerischen Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und allen weiteren mit dem Greiffenberger-Konzern verbundenen Interessengruppen. Die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen verstehen unter Compliance die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der Satzung und interner Regelwerke. Selbstverpflichtungen gegenüber externen Kodizes und Regelwerken
mit Auswirkungen auf die Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht.

Compliance

Das Compliance Management System der Greiffenberger AG stellt durch angemessene, an
der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen die Einhaltung der relevanten
Normen und Regelungen sicher. Für den Fall, dass es im Greiffenberger-Konzern trotzdem
zu Abweichungen von diesen kommen sollte, gewährleistet das System darüber hinaus
deren möglichst umgehende Feststellung und Behebung.

Das Compliance Management System umfasst zu diesen Zwecken sowohl definierte Prozesse zur iterativen Überprüfung der Einhaltung bestehender relevanter Normen und Regelungen wie auch Prozesse, die der frühzeitigen Erfassung von neuen oder geänderten relevanten Normen und Regelungen sowie der Umsetzung und fortan Einhaltung damit verbundener geänderter oder neuer Anforderungen dienen. Zentrale Elemente dieser Prozesse sind eine möglichst umfassende Informationsbeschaffung, u.a. auch über Mitgliedschaften und Mitwirken in Verbänden, Vereinigungen und Ausschüssen, eine frühzeitige Information und regelmäßige Sensibilisierung der jeweils betroffenen Mitarbeiter sowie vielfältige Formen des regelmäßigen horizontalen und vertikalen Austauschs auf Ebene aller relevanten Hierarchiestufen und Funktionseinheiten wie auch zwischen denselben. Bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH, der Obergesellschaft des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl, die in Augsburg den einzigen Produktionsstandort des Greiffenberger-Konzerns unterhält, sind u.a. vor diesem Hintergrund in einem über das gesetzlich unmittelbar erforderliche Maß hinausgehenden Umfang eine Vielzahl von Beauftragten ernannt. In allen zentralen Funktionen und Bereichen wird die Einhaltung der relevanten Normen und Regelungen zudem über definierte Genehmigungs- und/oder Freigabeprozesse sowie verpflichtende Anwendungen des Vier- Augen-Prinzips bei allen wesentlichen Prozessen sichergestellt. Alle implementierten Prozesse und bestehenden Regelungen werden turnusmäßig intern überprüft und bedarfsweise angepasst. Externe Überprüfungen ausgewählter bestehender Prozesse und
Regelungen erfolgen u.a. im Rahmen von Auditierungen und (Re-)Zertifizierungen z. B. in Bezug auf das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder das AEO-Zertifikat als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.

Bestandteil des Compliance Management Systems ist die Möglichkeit der Beschäftigten des Greiffenberger-Konzerns, geschützt Hinweise auf vermutete oder tatsächliche Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Eventuell über dieses Hinweisgebersystem eingehende relevante Hinweise auf vermutete oder tatsächliche Rechtsverstöße sind, sofern nicht zweifelsfrei unbegründet, unverzüglich an den Vorstand der Gesellschaft oder, sollten sich die Vorwürfe gegen diesen selbst richten, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG zu berichten, ebenso falls sich in Buchhaltung und Rechnungslegung mögliche Verdachtsfälle ergeben sollten.

Kapitalmarktkommunikation

Im Rahmen der Investor-Relations-Arbeit und Unternehmenskommunikation unterrichtet die Greiffenberger AG regelmäßig über die wesentlichen Entwicklungen und die Lage des Unternehmens. Insbesondere stehen allen Aktionären unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung, die auch Finanzanalysten und vergleichbare Adressaten erhalten. Als zeitnahe Informationsquelle dient vor allem die Internetseite der Greiffenberger AG, wo u. a. Kennzahlen des Konzerns (IFRS), Berichte (insb. Halbjahresfinanzbericht und Bericht des Aufsichtsrats) sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar sind. Die Greiffenberger AG hat im Jahr 2023 eine Ad-hoc Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung über Marktmissbrauch veröffentlicht und zwei zusätzliche Pressemitteilungen.

Die Hauptversammlung

Die Aktionäre der Greiffenberger AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie den Abschlussprüfer. Daneben entscheidet die Hauptversammlung mit beratendem Charakter über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Hauptversammlung wird ferner der Vergütungsbericht für das vorherige Geschäftsjahr der Gesellschaft vorgelegt. Um den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu erleichtern, stellt die Greiffenberger AG die Tagesordnung
sowie weitere Dokumente und Informationen im Vorfeld der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (Proxy Voting) ausüben zu lassen. Im Interesse der Aktionäre sorgt der Leiter der Hauptversammlung für eine zügige und effiziente Abwicklung der Hauptversammlung. Ziel ist es, eine ordentliche Hauptversammlung der Greiffenberger AG spätestens nach 4 bis 6 Stunden zu beenden.


Augsburg, den 18.März 2024

Greiffenberger Aktiengesellschaft


gez. Gernot Egretzbergergez. Stefan Greiffenberger
VorstandAufsichtsratsvorsitzender

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet, sondern stattdessen das generische Maskulinum verwendet; dabei gelten sämtliche Personenbezeichnungen jeweils gleichermaßen für alle Geschlechter. Die Wahl dieser verkürzten Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertungen.

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