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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG zur Unternehmensführung gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289a Abs. 1 HGB


 

1. Erklärung gemäß § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung der Greiffenberger AG gemäß § 161 AktG ist mit Datum vom 17.12.2010 hier hinterlegt.

Alle Entsprechenserklärungen finden Sie hier.


2. Arbeitsweise und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Greiffenberger AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Greiffenberger AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng, vertrauensvoll und konstruktiv zusammen.

Herr Stefan Greiffenberger führt die Geschäfte der Greiffenberger AG als Alleinvorstand mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmens-interesse. Die Teilkonzerne der Greiffenberger-Gruppe werden operativ weitgehend selbständig durch eigene Geschäftsleitungsorgane geführt. Bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen entscheidet der Vorstand nach fachlicher Qualifikation und Eignung einschließlich einer zweckmäßigen Internationalität und achtet auf eine angemessene Beteiligung von Frauen. Der Vorstand der Greiffenberger AG legt in Abstimmung mit den Teilkonzernen und dem Aufsichtsrat die Gesamtstrategie für die Gruppe fest, stimmt die Strategien der Teilkonzerne mit dessen Geschäftsleitungsorganen ab und steuert die in der Greiffenberger AG gebündelten konzernübergreifenden Aktivitäten, wie Controlling, Kapitalmarkt-Listing, Recht, Steuern und übergreifende Finanzierungsfragen. Er sorgt auch für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er ist verantwortlich für die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes und die Festlegung der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Festlegung der Jahresplanung, größere Akquisitionen und Desinvestitionen - beinhaltet die Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Zur Vorbereitung der Sitzungen tagen die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer bei Bedarf getrennt.

Dem Aufsichtsrat der Greiffenberger AG gehören gemäß Satzung sechs Mitglieder an, von denen vier von den Aktionären und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Vertreter der Aktionäre bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung einzeln gewählt. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern als Vertretern der Aktionäre wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, ebenso wie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity). Die Benennung von Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung erfolgt nicht. Dem Aufsichtsrat der Greiffenberger AG gehört ein ehemaliges Mitglied des Vorstands der Gesellschaft an. Das Gremium verfügt über eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand stehen. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode für die Vertreter der Kapitalseite endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2011. Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe keine Ausschüsse gebildet. Alle Aufgaben und Entscheidungen werden durch das Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der Greiffenberger AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenskonflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen waren, auf. Der Vorstand hatte keine Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden börsennotierten Aktien-gesellschaften und in vergleichbaren Aufsichtsratsgremien inne.

Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden ausschließlich mittelbar im Hinblick auf Herrn Dr. Dieter Schenk, der Gesellschafter der Anwaltssozietät Noerr LLP ist. Soweit Noerr für das Unternehmen rechtsberatend tätig war, hat der Aufsichtsrat der jeweiligen Mandatierung zugestimmt. Noerr hat für Beratungsleistungen für die Gesellschaft und die Konzernunternehmen 2010 insgesamt ohne Umsatzsteuer 258 T€ erhalten.

Informationen zu Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrats finden Sie hier.


3. Unternehmensführungspraktiken

Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für den Greiffenberger Konzern ein tragendes Element der unternehmerischen Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit. Die Greiffenberger AG versteht unter Compliance die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung, die Einhaltung der internen Regelwerke. Freiwillig eingegangene Selbstverpflichtungen gegenüber externen Kodizes und Regelwerken mit Auswirkungen auf die Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht.


Augsburg, den 25.03.2011

Greiffenberger Aktiengesellschaft

gez. Stefan Greiffenberger

 

gez. Heinz Greiffenberger

- Vorstand -

 

- Aufsichtsratsvorsitzender -

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